Abgeschickt von Guido am 14 November, 2001 um 19:09:22
Antwort auf: kindersitz auf rückbank von uweo am 14 November, 2001 um 14:29:51:
: hallo,
: kann mir jemand sagen ob ich meinen spider als viersitzer ummelden kann? wir bekommen ein baby, aber wie ist es möglich auch mal zu dritt mit dem auto unterwegs zu sein?
Auszug:
(gilt für 4-Sitzer Spider vor Erstzulassung 01.05.1979) Hierbei braucht man keine Sicherheitsgurte für Kinder !
Nachrüstung
Die Benutzung von Rückhalteeinrichtungen für Kinder ist nur auf solchen Sitzen Pflicht, für die nach § 35 a StVZO Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind. Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 01.05.79 erstmals in den Verkehr gekommen sind, besteht keine Ausrüstungspflicht mit Rücksitzgurten. Sie müssen auch nicht nachgerüstet werden. Auch solche Fahrzeuge in den neuen Bundesländern, die keine entsprechenden Gurtverankerungspunkte haben, müssen nach dem Einigungsvertrag nicht nachträglich mit den Rücksitzgurten ausgerüstet werden.
mfg, Guido